Rechtliche Grundlagen für unsere Dienstleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der ParteSuPer GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Kunden" genannt) über Dienstleistungen im Bereich Gartenpflege, Landschaftsgestaltung und Gartenberatung.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
2.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten.
2.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem schriftlichen Vertrag.
3.2 Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach den gültigen Stundensätzen bzw. Preislisten berechnet.
3.3 Der Auftragnehmer behält sich vor, Subunternehmer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen einzusetzen.
4.1 Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz berechnet.
4.4 Aufträge über EUR 1.000,- können eine Anzahlung in Höhe von 50% erfordern.
5.1 Angegebene Ausführungszeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
5.2 Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Umstände berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen.
5.3 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstelle rechtzeitig zugänglich ist und die erforderlichen Anschlüsse (Wasser, Strom) zur Verfügung stehen.
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig beizubringen.
6.2 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstelle frei von Hindernissen ist und gefahrlos bearbeitet werden kann.
6.3 Vorhandene Leitungen und Installationen sind vom Kunden zu kennzeichnen.
6.4 Bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten und Verzögerungen.
7.1 Für Pflanzen wird eine Anwachsgarantie von 12 Monaten gewährt, sofern die Pflegeanweisungen des Auftragnehmers befolgt werden.
7.2 Für Bauarbeiten und Installationen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
7.3 Natürliche Abweichungen bei Pflanzen (Wuchsform, Blütenfarbe, etc.) berechtigen nicht zu Gewährleistungsansprüchen.
7.4 Schäden durch extreme Witterungseinflüsse, unsachgemäße Behandlung oder natürliche Feinde sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
8.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
8.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
8.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
8.4 Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe.
9.1 Alle gelieferten Pflanzen und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
9.2 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Pflanzen und Materialien auf Kosten des Kunden zu entfernen.
10.1 Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
10.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Kundendaten vertraulich zu behandeln und die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
12.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern der Kunde Kaufmann ist.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.4 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen widerspricht.
- Regelmäßige Pflegetermine können witterungsbedingt verschoben werden
- Der Kunde stellt die erforderlichen Betriebsmittel (Wasser, Strom) kostenlos zur Verfügung
- Sonderwünsche außerhalb des Pflegeplans werden nach Aufwand berechnet
- Planungsleistungen werden gesondert berechnet
- Baugenehmigungen sind vom Kunden einzuholen
- Mehrkosten durch unvorhergesehene Bodenverhältnisse trägt der Kunde
- Die Anwachsgarantie gilt nur bei Einhaltung der Pflegeanweisungen
- Nachpflanzungen werden zum Selbstkostenpreis durchgeführt
- Ausfälle durch extreme Witterung sind vom Kunden zu tragen
14.1 Notdienste außerhalb der Geschäftszeiten werden mit einem Zuschlag von 100% berechnet.
14.2 Sturmschäden werden nach Aufwand zu den gültigen Notdienstsätzen beseitigt.
14.3 Die Verkehrssicherung hat oberste Priorität und wird unverzüglich durchgeführt.
Stand: Januar 2025
ParteSuPer GmbH
Linzer Straße 62
1140 Wien, Österreich
Tel: +43 1 628 4884
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